Anreise & Schlüsselübergabe
Am Anreisetag erhalten Sie den Wohnungsschlüssel ab 16:00 Uhr direkt bei uns am Ferienhaus Landenhammer.
Abreise
Am Abreisetag bitten wir darum, die Wohnung bis 10:00 Uhr freizugeben.
Buchungs-& Zahlungsmodalitäten
Bitte beachten Sie die Mindestaufenthaltsdauer von 5 Übernachtungen.
Gerne können Sie Ihre Rechnung in bar, mit EC-Karte vor Ort oder auch per Vorabüberweisung begleichen. Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Aufenthaltspreises erbitten wir dabei 10 Tage nach Ihrer Buchung des Aufenthalts.
Bankverbindung
Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
IBAN: DE17 7116 0000 0001 4526 14
BIC: GENO DEF1 VRR
Reiserücktritt & Bedingungen unter Corona
Im Falle einer Stornierung Ihres Aufenthalts entstehen Ihnen Stornokosten (gesetzlich 90% des Aufenthaltspreises, sofern die Wohnung nicht anderweitig weitervermietet werden kann).
Zur Vermeidung der durch den Gastaufnahmevertrag evtl. entstehenden Unannehmlichkeiten (wie bspw. bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit etc.) empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
Corona-Zusatz:
Es ist jederzeit möglich, kostenlos zu stornieren, sofern:
- eine Anreise nach Reit im Winkl wegen Corona nicht möglich ist (bspw. für Bayern besteht Einreiseverbot oder für Reit im Winkl Beherbergungsverbot)
- eine Rückreise ins Heimatland/Heimatgebiet aufgrund von Corona nicht problemlos möglich ist (bspw. nur mit Quarantänezeit im Anschluss)
- Anzahlungen werden im obig aufgeführten Fall rückerstattet
Gastaufnahmevertrag*
- Der Gastaufnahmevertrag ist mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung bzw. Ihrer Rückbestätigung abgeschlossen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten oder ein gleichwertiges Ersatzquartier anzubieten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen bei Ferienwohnungen betragen 10% je Übernachtung.
- Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vermietung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.